Herr Andreas Popp, von der
STEDO Assekuranzbüro GmbH
wird uns ein Konzept einer
Betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter*innen vorstellen
und Fragen zu diesem Thema beantworten.
Wir haben uns für diesen Abend 2 Stunden Zeit eingeplant.
Arbeitgeber*innen sind laut Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2020 verpflichtet
bei Neuabschlüssen von Verträgen zur Altersvorsorge Ihren Arbeitnehmer*innen einen Zuschuss zu zahlen
und zwar in der Höhe, in der sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen (mindestens jedoch 15%).
Für bereits bestehende Verträge gilt diese Regelung ab 2022.
Wir freuen uns auf Euch und Eure Fragen, sowie auf Andreas Popp und seine Expertise.
Das SOKE-Team