Eingeschränkter Regelbetrieb
Die Betretungsverbote enden zum 30.Juni 2020 und somit gilt ab dem 1.Juli der eingeschränkte Regelbetrieb.
Für die Kindertageseinrichtung bedeutet dies, dass sie ein Hygiene- und Schutzkonzept vorweisen müssen, das auf Grundlage des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans erstellt werden soll.
Die wichtigsten Kernpunkt für den eingeschränkten Regelbetrieb sind:
- Der Ausschluss von Kindern mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit. Kinder mit Symptomen, die auf einer chronischen Krankheit (Asthma, Heuschnupfen etc.) beruhen, dürfen die Einrichtung jedoch besuchen (ein Attest ist hier nicht erforderlich).
- Der Ausschluss von Kindern, die nachweislich Kontakt mit einer Covid19-infizierten Person hatten (für 14 Tage ab Kontakt) oder die einer sonstigen Quarantäne-Maßnahme unterliegen.
- Das Fernbleiben von Mitarbeiter*innen, auf die die bereits aufgeführten Umstände zutreffen.
- Weiterhin gilt das Gebot möglichst feste Gruppen mit möglichst nicht wechselndem Personal zu bilden. Der Personalwechsel ist aber nicht ausgeschlossen. Eine Neuzusammenstellung von Gruppen ist ebenso möglich.
- Luftbuchungen: Bis zum 30.08.2020 gelten abweichende Betreuungszeiten zu den Buchungszeiten nicht als Luftbuchungen und sind somit für diesen Zeitraum nicht förderschädlich. Dies gilt nicht, wenn der Betreuungsvertrag endet, dann entfällt die Förderung wie gehabt.
- Lebensmittelhygiene: Die Kinder müssen keinen Mindestabstand beim Essen einhalten.
- Elternabende und auch Kindergarten-Übernachtungen sind unter Berücksichtigung der individuellen Hygieneschutzpläne wieder möglich.
Auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales sind stets die aktuellsten Newsletter zu finden:
https://www.stmas.bayern.de/service-kinder/newsletter/index.php